Patientenrecht

Den Bereich Patientenrecht bearbeitet bei uns RA Andreas Staak.

Gerne beraten und vertreten wir Sie in den folgenden Bereichen des Patientenrechts.

Arzthaftung

insb. Schadensabwicklung mit dem Haftpflichtversicherer Ihres Arztes

Vergütung bei privatärztlicher Behandlung

Prüfung der Wahlleistungsvereinbarung

Abrechnung durch Ärzte und Krankenhäuser (GOÄ, GOÄZ, KHEntgG)

Erstellen von Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung