Patientenrecht
Den Bereich Patientenrecht bearbeitet bei uns RA Andreas Staak.
Gerne beraten und vertreten wir Sie in den folgenden Bereichen des Patientenrechts.
Arzthaftung
insb. Schadensabwicklung mit dem Haftpflichtversicherer Ihres Arztes
Vergütung bei privatärztlicher Behandlung
Prüfung der Wahlleistungsvereinbarung
Abrechnung durch Ärzte und Krankenhäuser (GOÄ, GOÄZ, KHEntgG)
Erstellen von Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung