SGB II- Leistungen für Ausländer

Das Bundessozialgericht hat am 19.10.2010 entschieden, dass für Ausländer welche aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommnes (EFA) stammen, Leistungen nach dem SGB II gewährt werden müssen, sofern sie nicht allein zum Zweck des Leistungsbezugs nach Deutschland eingereist sind. Zu den Mitgliedsstaaten des EFA zählen zur Zeit die westeuropäischen Staaten sowie Estland.
BSG B 14 AS 23/10 R

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