Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
Seit 3.12.2011 gibt es die Möglichkeit vor deutschen Gerichten Schadensersatz für eine überlange Verfahrensdauer zu erhalten. Zunächst muss gemäß § 198 Abs. 3 GVG eine Verzögerungsrüge erhoben werden. Sechs Monate später kann dann der Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, der 1200,00 € pro Jahr zu langer Verfahrensdauer beträgt.
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