PKH für Klage auf Übernahme des Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung bewilligt
Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg hat am 26. August 2011 unter dem Az: L 18 AS 1532/11 B PKH Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Klage auf Übernahme des Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung bewilligt.
In seiner Begründung führt das Landessozialgericht aus:
“Die Rechtsfrage, ob es eine Anspruchsgrundlage für die Übernahme des Zusatzbeitrags auch in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. März 2011 nicht nur für Personen gibt, die allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig werden (vgl. § 26 Abs. 4 SGB II – in der vom 1.1.2011 bis 31.3.2011 geltenden Fassung – jetzt § 26 Abs. 3 SGB II), sondern auch für Personen – wie die Klägerin – die auch ohne diese Aufwendungen schon hilfebedürftig sind, ist bislang noch nicht geklärt.”
Widersprüche und Klagen gegen die Ablehnung der Übernahme des Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung von den JobCentern sind daher anzuraten.
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