GdB-Feststellung bei geduldeten Ausländern
Ein aufenthaltsrechtlich nur geduldeter Ausländer, dessen GdB mindestens 50 beträgt, hat Anspruch auf Feststellung der Schwerbehinderung, wenn sein Aufenthalt in Deutschland voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird. Diese Beurteilung kann als Prognose schon vor Ablauf einer sechsmonatigen Aufenthaltszeit in Deutschland getroffen werden. Bundessozialgericht – B 9 SB 2/09 R – Urteil vom 29.04.2010
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